Ein neues Projekt des Kinderschutzbundes Lauterbach e.V.
Kinder haben Recht(e)! – Eine Spurensuche in Lauterbach
Start nach den Sommerferien 2024
Der Kinderschutzbund Lauterbach e.V. macht die Kinderrechte in der Öffentlichkeit für Kinder und Erwachsene sichtbar und erfahrbar.
Kinder sollen ihre Rechte kennen, nur so können sie diese auch wahrnehmen und einfordern.
In Kooperation mit anderen Organisationen hat der Kinderschutzbund Lauterbach e.V. eine Tour durch Lauterbach entwickelt. Sie ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geeignet und wird auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe abgestimmt.
Die Teilnahme an der Tour ist kostenlos. Spenden sind willkommen.
Hier können Sie sich anmelden:
Der Kinderschutzbund Lauterbach e.V.
Cent 2
36341 Lauterbach
Tel. 06641 911565
info@kinderschutzbund-lauterbach.de
Kino am Tag der Kinderrechte 20.11.2023
Kinderrechte weltweit und in der Praxis vor Ort – 19.09.2023
Die UN-Kinderrechtskonvention
Im Jahr 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) beschlossen, sich für verbesserte Lebensbedingungen von Kindern einzusetzen und deren Rechte zu stärken. Es wurden insgesamt 54 Regeln aufgeschrieben und ein Vertrag über die Einhaltung der Regeln abgeschlossen. Diesen Vertrag nennt man „UN-Kinderrechtskonvention“. Sie beinhaltet bürgerliche, politische, kulturelle und soziale Rechte für alle Kinder unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
Außer den USA haben 196 Länder diesen Vertrag unterschrieben. In Deutschland gilt der Vertrag seit 1992. Im Jahr 2018 wurden die Kinderrechte in die Hessische Verfassung aufgenommen.
Im Alltag und bei politischen Entscheidungen sind Kinder und Jugendliche auf die Wahrnehmung ihrer Rechte durch Erwachsene angewiesen. Sie sollen entsprechend ihrer Reife und ihres Alters beteiligt werden und ihre Interessen sollen bei allen staatlichen Entscheidungen maßgeblich berücksichtigt werden. Die Kinderrechte stoßen aber oft an Grenzen, wenn die Interessen und Rechtspositionen von Erwachsenen berührt werden. Oft sind dies wirtschaftliche/finanzielle Interessen.
Das Bundesfamilienministerium stellt fest, dass die VN-Kinderrechtskonvention noch nicht überall bekannt ist und nicht immer so umgesetzt wird, wie es sein sollte. Daher wird die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz empfohlen. Die Grundgesetzordnung sei wesentlich effektiver und wirksamer als viele kleine Änderungen im einfachen Recht. (Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-im-alltag/kinderrechte-im-alltag-86538
Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention wird über die Aufnahme ins Grundgesetz diskutiert.
Auch der Kinderschutzbund fordert dies seit langem, hat sich mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, der UNICEF und der Deutschen Liga für das Kind zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das von einer Vielzahl von Organisationen unterstützt wird, und hat einen eigenen Entwurf für die Formulierung der Grundgesetzänderung veröffentlicht. (Quelle: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/kinderrechte-ins-grundgesetz-appell/276916)