Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entwicklungsprozessen ist nicht nur deren verbrieftes Recht durch die UN-Kinderrechtkonvention und die hessische Landkreis- und Gemeindeordnung. Beteiligung ist auch ein Schlüsselfaktor für eine kinder- und jugendfreundliche Entwicklung und damit auch ein attraktiver Standortfaktor.
Nur wenn Kinder, Jugendliche und ihre Familien sich mit ihrem Umfeld identifizieren und sich darin wohl fühlen, entwickeln sie langfristige Bleibeperspektiven auch im ländlichen Raum.
Die Veranstaltung am 09.12. soll am Beispiel des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“ Wege aufzeigen, wie die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in kommunale Planungsprozesse einbezogen werden können.