Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entwicklungsprozessen ist nicht nur deren verbrieftes Recht durch die UN-Kinderrechtkonvention und die hessische Landkreis- und Gemeindeordnung. Beteiligung ist auch ein Schlüsselfaktor für eine kinder- und jugendfreundliche Entwicklung und damit auch ein attraktiver Standortfaktor.